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Rechtsanwalt Dr. Opitz-Bonse

Rechtsanwalt Dr. Opitz-Bonse

Rechtsanwalt Dr. Burkhard Opitz-Bonse ist seit 2002 freier Mitarbeiter einer namhaften BGH-Anwaltskanzlei und erstattet in komplizierten Rechtsfällen auch Gutachten für Instanzkanzleien. Außerdem ist er selbstständig als Rechtsanwalt beratend, gestaltend und forensisch - meist auf dem Gebiet des Erbrechts - tätig. Zu seinem Tätigkeitsfeld zählen insbesondere:

 

  • Erbschaftsrecht
  • Testamentsgestaltung
  • Pflichtteilsrecht
  • Recht der Erbengemeinschaften
  • Erbverträge
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht
  • Testamentsvollstreckung
  • Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen
  • Vertretung vor Gerichten

 

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